7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.11.2015 – VII B 91/15

Zur Wirksamkeit einer Mandatsniederlegung bei Vertretung eines Steuerberaters

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Mandatsniederlegung hat weder Auswirkungen auf den Ablauf der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde noch ist sie Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand .

Leitsatz

  1. NV: Eine Mandatsniederlegung hat weder Auswirkungen auf den Ablauf der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde noch ist sie Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand .
  2. NV: Bei der Vertretung eines Steuerberaters, der aufgrund der Schwere und Tragweite des Verfahrens wegen des Widerrufs seiner Bestellung die Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten für erforderlich hält, kann auf die Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 ZPO nicht verzichtet werden, so dass die Kündigung des Vollmachtsvertrags erst mit der Anzeige der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten Wirksamkeit erlangt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Mai 2015 2 K 2537/14 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 27. Mai 2015, Az: 2 K 2537/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 116 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat