7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 26.04.2010 – VII B 84/09

Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass das FG aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, zu der der Kläger nicht erschienen war .

Leitsatz

  1. NV: Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass das FG aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat, zu der der Kläger nicht erschienen war .
  2. NV: Selbst im Falle einer Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers kann eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hat .
  3. NV: Eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht liegen nicht vor, wenn das Gericht möglicherweise fehlende spezielle Rechtskenntnisse eines durch einen Steuerberater vertretenen Beteiligten nicht durch richterliche Hinweise vor der Verhandlung ausgleicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 17. Dezember 2008, Az: 6 K 245/06 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 76 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat