7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.10.2011 – VII B 69/11

Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Klagerücknahme ist eine prozessuale Willenserklärung, die einer Auslegung zugänglich ist .

Leitsatz

  1. NV: Die Klagerücknahme ist eine prozessuale Willenserklärung, die einer Auslegung zugänglich ist .
  2. NV: Ergeht ein Urteil, obwohl die Klage noch vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam zurückgenommen worden ist, kann dieses keine Rechtswirkung entfalten; aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aufzuheben .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 23. März 2011, Az: 2 K 3225/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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