7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 21.10.2011 – VII B 69/11
Auslegungsfähigkeit einer Klagerücknahme - Urteil trotz Klagerücknahme hat keine Rechtswirkung - Urteilsaufhebung - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Klagerücknahme bei Faxübermittlung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Klagerücknahme ist eine prozessuale Willenserklärung, die einer Auslegung zugänglich ist .
Leitsatz
- NV: Die Klagerücknahme ist eine prozessuale Willenserklärung, die einer Auslegung zugänglich ist .
- NV: Ergeht ein Urteil, obwohl die Klage noch vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam zurückgenommen worden ist, kann dieses keine Rechtswirkung entfalten; aus Gründen der Rechtssicherheit ist es aufzuheben .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 23. März 2011, Az: 2 K 3225/09, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 133 BGBAuslegung einer Willenserklärung
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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