7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 21.06.2010 – VII B 247/09
Anspruch auf rechtliches Gehör - Einholung weiterer Sachverständigengutachten - Gestellung eines im Ausland ansässigen zu einem Auslandssachverhalt benannten Zeugen
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ist das FG dem Beteiligenvorbringen nicht gefolgt, lässt sich daraus nicht schließen, dass es dieses Vorbringen in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise nicht zur Kenntnis genommen hat.
Leitsatz
- NV: Ist das FG dem Beteiligenvorbringen nicht gefolgt, lässt sich daraus nicht schließen, dass es dieses Vorbringen in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden Weise nicht zur Kenntnis genommen hat.
- NV: Liegt zu einer streitigen Tatsachenfrage ein Sachverständigengutachten vor, steht es im Ermessen des Tatrichters, von der Einholung weiterer Gutachten abzusehen. Das Ermessen wird allerdings fehlerhaft ausgeübt, wenn sich die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung aufdrängen müsste, weil das bereits vorliegende Gutachten offenbar mangelhaft ist, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält oder wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen.
- NV: Ein im Ausland ansässiger zu einem Auslandssachverhalt benannter Zeuge ist zur mündlichen Verhandlung zu gestellen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 25. September 2009, Az: 14 K 3436/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 90 Abs. 2 AOMitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 412 Abs. 1 ZPO
Weitere Entscheidungen zu § 90 AO
- BFH X R 21/23 vom 28.01.2026amtlichBetriebsausgaben und Zwangsaufwendungen1. Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende…
- BFH XI R 15/23 vom 30.04.2025amtlich(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein. 2. (Digitale) Unterlagen über…
- BFH III R 12/20 vom 28.04.2022amtlichKindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebietes der EU und des EWR1. Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf…
- BFH II R 13/19 vom 25.06.2021amtlichVermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse…
- BFH II R 31/19 vom 25.06.2021amtlichErwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten…
- BFH IV R 25/18 vom 15.04.2021amtlichVoraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 StGBSoweit die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG den Gewinn…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat