BFH, Beschluss vom 29.01.2010 – VII B 192/09
Aus dem Leitsatz
NV: Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer ist kein Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO. Es besteht deshalb kein Pfändungsverbot und Aufrechnungsverbot, selbst wenn das betreffende Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
Leitsatz
NV: Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer ist kein Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO. Es besteht deshalb kein Pfändungsverbot und Aufrechnungsverbot, selbst wenn das betreffende Arbeitseinkommen unter den Pfändungsgrenzen gelegen haben sollte.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 2. Juli 2009, Az: 4 K 2514/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 35 InsOBegriff der Insolvenzmasse
- § 36 Abs. 1 S. 1 InsOUnpfändbare Gegenstände
- § 287 Abs. 2 InsOAntrag des Schuldners
- § 46 Abs. 1 AOAbtretung, Verpfändung, Pfändung
- § 319 AOUnpfändbarkeit von Forderungen
- § 850c ZPO
- § 850 ZPO
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