7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 01.09.2015 – VII B 178/14

Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Maßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung, die die Verjährung unterbricht .

Leitsatz

  1. NV: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Maßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung, die die Verjährung unterbricht .
  2. NV: In der Ablehnung des Antrags auf Rücknahme des Insolvenzantrags liegt die schriftliche Geltendmachung der offenen Abgabenforderungen .
  3. NV: Durch die Aussetzung der Vollziehung unter der Bedingung einer zu leistenden Sicherheit tritt unabhängig davon, ob die Bedingung eintritt oder nicht, Verjährungsunterbrechung ein .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. November 2014 2 K 44/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. November 2014, Az: 2 K 44/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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    Ihr Mandant hat Einspruch gegen einen hohen Nachzahlungsbescheid eingelegt. Muss er trotzdem zunächst zahlen?

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