7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 02.12.2011 – VII B 106/11

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Ermittlungen nach dem Wohnsitz des Zahlungspflichtigen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Wohnsitzanfrage des FA beim Einwohnermeldeamt führt nur dann zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung, wenn das FA besonderen Anlass zu einer solchen Ermittlungshandlung hat, weil ihm der Wohnsitz des Steuerschuldners nicht bekannt ist .

Leitsatz

  1. NV: Eine Wohnsitzanfrage des FA beim Einwohnermeldeamt führt nur dann zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung, wenn das FA besonderen Anlass zu einer solchen Ermittlungshandlung hat, weil ihm der Wohnsitz des Steuerschuldners nicht bekannt ist .
  2. NV: Nicht jeder sachliche Umstand, auf den das Gericht seine Entscheidung stützt, muss im Tatbestand des Urteils erwähnt werden. Festgestellte entscheidungserhebliche Tatsachen oder aus Tatsachen gezogene Folgerungen können auch an der insoweit in Betracht kommenden Stelle der Entscheidungsgründe aufgeführt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 5. Mai 2011, Az: 6 K 1314/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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