BFH, Beschluss vom 16.03.2016 – VII B 102/15
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig .
Leitsatz
- NV: Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig .
- NV: Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion .
- NV: Eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch ist bereits vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig; ausreichend ist der Erlass der Kostengrundentscheidung .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 8 S 8084/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 8. Juli 2015, Az: 8 S 8084/15, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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