7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.03.2016 – VII B 102/15

Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung durch das FA - Keine Auslegung eines Antrags auf Verrechnungsstundung als Aufrechnungserklärung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig .

Leitsatz

  1. NV: Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig .
  2. NV: Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion .
  3. NV: Eine Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch ist bereits vor dem Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig; ausreichend ist der Erlass der Kostengrundentscheidung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2015 8 S 8084/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 8. Juli 2015, Az: 8 S 8084/15, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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