§ 406 BGBAufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 406 BGB
6 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 24.05.2023, XI R 45/20BStBl/amtlich
1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt --auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs-- mangels Rechtskrafterstreckung keine…
- BFH, Urteil vom 01.08.2017, VII R 12/16BStBl/amtlich
1. Das Gericht des zulässigen Rechtswegs entscheidet gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG den Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten und damit auch über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung…
- BFH, Urteil vom 13.12.2016, VII R 1/15BStBl/amtlich
Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nicht mehr . Das FA kann gegen eine abgetretene Forderung der Insolvenzmasse unter den Voraussetzungen des § 406 BGB auch gegenüber dem neuen Gläubiger die…
- BFH, Urteil vom 08.06.2010, VII R 39/09BStBl/amtlich
1. Die auf einem vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck erklärte und eigenhändig unterschriebene Abtretungsanzeige wird wirksam, wenn sie dem FA per Telefax zugeht (Änderung der Senatsrechtsprechung) . 2. Das FA kann gegen einen Anspruch auf…
- BFH, Beschluss vom 07.04.2025, V B 7/24NV
1. NV: Eine Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs lediglich in privatschriftlicher Form ist ohne eine Anzeige im Sinne des § 46 Abs. 2 und 3 der Abgabenordnung (AO) steuerrechtlich unwirksam, und zwar auch im Verhältnis zwischen dem Abtretenden…
- BFH, Beschluss vom 16.03.2016, VII B 102/15NV
1. NV: Die Aufrechnung des FA mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen nach § 226 AO ist grundsätzlich zulässig . 2. NV: Der Kostenfestsetzungsbeschluss hat keine anspruchs- oder fälligkeitsbegründende Funktion . 3.…
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