6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 11.03.2010 – VI R 9/08

Beiträge für eine Direktversicherung - Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG - Erfordernis einer gemeinsamen Versicherung - Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - Auslegung von Steuergesetzen gegen den Wortlaut

Aus dem Leitsatz

Beiträge zu Direktversicherungen können nur dann in die Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht .

Leitsatz

Beiträge zu Direktversicherungen können nur dann in die Durchschnittsberechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. Januar 2008, Az: 18 K 4670/06 H (L), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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