BFH, Beschluss vom 13.06.2013 – VI R 1/11
Aus dem Leitsatz
NV: Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung an eine Versorgungseinrichtung erbrachte Sonderzuwendungen des Arbeitgebers sind kein Arbeitslohn, wenn sie zur Verbesserung der Kapitalausstattung der Versorgungseinrichtung geleistet werden und wirtschaftlich nicht an die Stelle regulärer Umlagen treten.
Leitsatz
NV: Im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung an eine Versorgungseinrichtung erbrachte Sonderzuwendungen des Arbeitgebers sind kein Arbeitslohn, wenn sie zur Verbesserung der Kapitalausstattung der Versorgungseinrichtung geleistet werden und wirtschaftlich nicht an die Stelle regulärer Umlagen treten.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 2. Dezember 2010, Az: 11 K 202/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 40b EStGPauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 3 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 52 Abs. 35 EStGAnwendungsvorschriften
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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