6. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.03.2016 – VI R 80/14

Zivilprozesskosten wegen Baumängeln als außergewöhnliche Belastungen

Aus dem Leitsatz

NV: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit Baumängeln entstehen, sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Leitsatz

NV: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit Baumängeln entstehen, sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. Oktober 2014 9 K 245/11 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 29. Oktober 2014, Az: 9 K 245/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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