6. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.03.2016 – VI R 72/14

Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

Aus dem Leitsatz

NV: Prozesskosten, die im Zusammenhang mit mangelhaften Werkleistungen entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden .

Leitsatz

NV: Prozesskosten, die im Zusammenhang mit mangelhaften Werkleistungen entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 16. Oktober 2014 8 K 981/12 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Anschlussrevision der Kläger wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 16. Oktober 2014, Az: 8 K 981/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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