6. SenatNV
BFH, Urteil vom 11.07.2013 – VI R 67/11
Kindergeldanspruch bei gleichzeitig bestehendem Anspruch auf Familienleistungen nach irischem Recht
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Familienkasse setzt hinsichtlich der Gewährung von Kindergeld nur dann einen Vertrauenstatbestand, wenn ihrem Verhalten die konkludente Zusage zu entnehmen ist, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht.
Leitsatz
- NV: Die Familienkasse setzt hinsichtlich der Gewährung von Kindergeld nur dann einen Vertrauenstatbestand, wenn ihrem Verhalten die konkludente Zusage zu entnehmen ist, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht.
- NV: Eine sog. Tatbestandswirkung, derentwegen die Familienkasse die Entscheidung über das Bestehen eines Kindergeldanspruchs nach ausländischem Recht zu übernehmen hätte, setzt jedenfalls die Mitteilung einer Entscheidung der für kindergeldähnliche Leistungen zuständigen Behörde voraus, dass für das Kind ein anderweitiger Anspruch besteht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 25. Mai 2011, Az: 12 K 3538/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 70 Abs. 2 EStGFestsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStGAnspruchsberechtigte
- § 63 Abs. 1 S. 2 EStGKinder
- § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGAndere Leistungen für Kinder
- § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStGAndere Leistungen für Kinder
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