6. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.07.2011 – VI R 62/10

Unterhaltszahlungen ins Ausland: Erwerbsobliegenheit

Aus dem Leitsatz

NV: Bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers im Ausland trifft den Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO eine erhöhte Sachaufklärungspflicht. Ob der Unterhaltsempfänger seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist, ist durch Vorlage von Beweismitteln darzutun, die einen objektivierten Nachweis der Erwerbsbemühungen ermöglichen .

Leitsatz

NV: Bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers im Ausland trifft den Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO eine erhöhte Sachaufklärungspflicht. Ob der Unterhaltsempfänger seiner Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist, ist durch Vorlage von Beweismitteln darzutun, die einen objektivierten Nachweis der Erwerbsbemühungen ermöglichen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 30. Juni 2010, Az: 15 K 2115/09 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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