6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 13.05.2020 – VI R 4/18

Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) - Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten
ECLI: DE:BFH:2020:U.130520.VIR4.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist --anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus-- nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt.

Leitsatz

  1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist --anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus-- nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt.
  2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27.07.2017 - 12 K 12040/17 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 27. Juli 2017, Az: 12 K 12040/17, Urteil; nachgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 31. März 2021, Az: 12 K 12040/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 35a Abs. 2 S. 1 Alt. 2 EStGSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • § 35a Abs. 3 S. 1 EStGSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • § 35a Abs. 4 S. 1 EStGSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • § 35a Abs. 5 S. 2 EStGSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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