6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 02.09.2015 – VI R 32/13

Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen

Aus dem Leitsatz

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten .

Leitsatz

Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. September 2012 4 K 1970/10 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 6. September 2012, Az: 4 K 1970/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • Art. 1 Abs. 1 GG
  • Art. 3 Abs. 1 GG
  • Art. 6 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 1 GG
  • § 33 Abs. 3 EStGAußergewöhnliche Belastungen
  • § 61 SGB 5
  • § 62 SGB 5
  • § 33 Abs. 1 EStGAußergewöhnliche Belastungen

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