6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 10.08.2022 – VI R 29/20

Prozesskostenabzugsverbot im Falle von Kosten Dritter
ECLI: DE:BFH:2022:B.100822.VIR29.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits --hier eines Strafverfahrens-- eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind.

Leitsatz

Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits --hier eines Strafverfahrens-- eines Dritten (beispielsweise eines Angehörigen) aufgewendet worden sind.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11.03.2020 - 9 K 1344/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 11. März 2020, Az: 9 K 1344/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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