6. SenatNV

BFH, Urteil vom 09.09.2025 – VI R 24/24

Keine Wiedereinsetzung bei Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax im September 2023
ECLI: DE:BFH:2025:U.090925.VIR24.24.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.

Leitsatz

  1. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
  2. NV: Ein Steuerberater kann sich im Hinblick auf die verspätete Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs nicht damit entschuldigen, er habe auf die Identifikationsmöglichkeit mittels Reisepass vertraut.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 22.02.2024 - 11 K 1833/23 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 22. Februar 2024, Az: 11 K 1833/23, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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