6. SenatNV

BFH, Urteil vom 20.01.2016 – VI R 20/14

Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten keine außergewöhnliche Belastung

Aus dem Leitsatz

NV: Zivilprozesskosten in Zusammenhang mit der Erbenstellung berühren grundsätzlich keinen existenziell wichtigen Bereich und auch nicht den Kernbereich menschlichen Lebens und sind daher regelmäßig auch nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen .

Leitsatz

NV: Zivilprozesskosten in Zusammenhang mit der Erbenstellung berühren grundsätzlich keinen existenziell wichtigen Bereich und auch nicht den Kernbereich menschlichen Lebens und sind daher regelmäßig auch nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. Januar 2014 3 K 11296/12 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 7. Januar 2014, Az: 3 K 11296/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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