6. SenatNV

BFH, Urteil vom 05.10.2011 – VI R 20/11

Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer therapeutischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Besucht der Steuerpflichtige im Rahmen einer therapeutischen Behandlung nahe Angehörige, können Aufwendungen hierfür als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Besuche medizinisch angezeigt sind.

Leitsatz

  1. NV: Besucht der Steuerpflichtige im Rahmen einer therapeutischen Behandlung nahe Angehörige, können Aufwendungen hierfür als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Besuche medizinisch angezeigt sind.
  2. NV: Nicht nur das medizinisch Notwendige im Sinne einer Mindestversorgung wird von der Heilanzeige erfasst. Medizinisch indiziert (angezeigt) ist vielmehr jedes diagnostische oder therapeutische Verfahren, dessen Anwendung in einem Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt (angezeigt) ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 19. Januar 2011, Az: 7 K 357/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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