6. SenatNV

BFH, Urteil vom 20.01.2016 – VI R 19/14

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aus dem Leitsatz

NV: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem der Steuerpflichtige die Rückabwicklung eines Kauf- und Werkvertrags über die Errichtung eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses wegen Baumängeln geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen .

Leitsatz

NV: Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem der Steuerpflichtige die Rückabwicklung eines Kauf- und Werkvertrags über die Errichtung eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses wegen Baumängeln geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. September 2013 3 K 60/11 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 19. September 2013, Az: 3 K 60/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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