6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.03.2010 – VI R 10/10

Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung - Prüfungspflicht des Revisionsklägers

Aus dem Leitsatz

NV: Aus der Revisionsbegründung müssen Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs klar hervorgehen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Revisionsbegründung nicht aus sich heraus erkennen lässt, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des angefochtenen finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 25.…

Leitsatz

NV: Aus der Revisionsbegründung müssen Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs klar hervorgehen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Revisionsbegründung nicht aus sich heraus erkennen lässt, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des angefochtenen finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 25. August 2009 I R 88, 89/07, BFHE 226, 296, BFH/NV 2009, 2047) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 21. Dezember 2009, Az: 12 K 1172/07 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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