6. SenatNV
BFH, Beschluss vom 12.01.2011 – VI B 97/10
Sachaufklärungspflicht des FG bei nicht aussagekräftigem ärztlichen Attest zur medizinischen Indikation von Besuchsfahrten - Kein konkludenter Rügeverzicht, wenn das Unterlassen der Rüge auf einem Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht beruht
Aus dem Leitsatz
1. NV: Genügt dem FG ein ärztliches Attest als Nachweis der medizinischen Indikation von Aufwendungen deshalb nicht, weil die Ausführungen nicht hinreichend konkret sind, ist das FG verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären .
Leitsatz
- NV: Genügt dem FG ein ärztliches Attest als Nachweis der medizinischen Indikation von Aufwendungen deshalb nicht, weil die Ausführungen nicht hinreichend konkret sind, ist das FG verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären .
- NV: Unterlässt ein nicht rechtskundig vertretener Kläger eine Rüge wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung, liegt darin kein konkludenter Rügeverzicht, wenn dem Kläger mangels richterlichen Hinweises nicht erkennbar war, dass sein bisheriger Sachvortrag unzureichend war .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 19. Mai 2010, Az: 14 K 2851/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 Abs. 1 EStGAußergewöhnliche Belastungen
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 295 ZPO
- Art. 103 Abs. 1 GG
Weitere Entscheidungen zu § 33 EStG
- BFH VI R 15/23 vom 17.06.2025amtlichAbzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche BelastungErsparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen…
- BFH VI R 1/23 vom 21.11.2024amtlichMitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen1. Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 des…
- BFH IX R 29/23 vom 13.08.2024amtlichKein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der…
- BFH III R 2/23 vom 10.07.2024amtlichKindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen…
- BFH VI R 2/22 vom 29.02.2024amtlichAufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung einer nicht verheirateten und gesunden Frau als außergewöhnliche Belastungen1. Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit…
- BFH VI R 29/21 vom 10.08.2023amtlichKeine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer ErsatzmutterschaftAufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat