6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.01.2011 – VI B 97/10

Sachaufklärungspflicht des FG bei nicht aussagekräftigem ärztlichen Attest zur medizinischen Indikation von Besuchsfahrten - Kein konkludenter Rügeverzicht, wenn das Unterlassen der Rüge auf einem Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht beruht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Genügt dem FG ein ärztliches Attest als Nachweis der medizinischen Indikation von Aufwendungen deshalb nicht, weil die Ausführungen nicht hinreichend konkret sind, ist das FG verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären .

Leitsatz

  1. NV: Genügt dem FG ein ärztliches Attest als Nachweis der medizinischen Indikation von Aufwendungen deshalb nicht, weil die Ausführungen nicht hinreichend konkret sind, ist das FG verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären .
  2. NV: Unterlässt ein nicht rechtskundig vertretener Kläger eine Rüge wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung, liegt darin kein konkludenter Rügeverzicht, wenn dem Kläger mangels richterlichen Hinweises nicht erkennbar war, dass sein bisheriger Sachvortrag unzureichend war .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 19. Mai 2010, Az: 14 K 2851/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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