6. SenatNV
BFH, Beschluss vom 08.11.2012 – VI B 82/12
Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Elternteils als außergewöhnliche Belastung
Aus dem Leitsatz
1. NV: Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in einem Altenpflegeheim fallen unter § 33 EStG, während Aufwendungen für deren altersbedingte Heimunterbringung nur nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können.
Leitsatz
- NV: Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in einem Altenpflegeheim fallen unter § 33 EStG, während Aufwendungen für deren altersbedingte Heimunterbringung nur nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können.
- NV: Untypische Unterhaltsaufwendungen wie infolge Pflegebedürftigkeit entstandene Aufwendungen sind nach § 33 EStG zu berücksichtigen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 16. April 2012, Az: 6 K 4118/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- §§ 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
- § 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
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