6. SenatNV
BFH, Beschluss vom 27.10.2011 – VI B 79/11
Doppelte Haushaltsführung - Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz
Aus dem Leitsatz
1. NV: Aus dem Eingehen einer Ehe oder einer vermuteten partnerschaftlichen Beziehung allein kann nicht auf Lebensmittelpunkt eines Steuerpflichtigen geschlossen werden .
Leitsatz
- NV: Aus dem Eingehen einer Ehe oder einer vermuteten partnerschaftlichen Beziehung allein kann nicht auf Lebensmittelpunkt eines Steuerpflichtigen geschlossen werden .
- NV: Die Frage, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG unterhält, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung. Dabei ist der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung im Sinne einer conditio sine qua non .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. Mai 2011, Az: 9 K 9048/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33a EStGAußergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
- § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStGWerbungskosten
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 295 ZPO
- § 1602 BGBBedürftigkeit
- § 1589 S. 1 BGBVerwandtschaft
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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