6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.08.2015 – VI B 66/15

Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei Fortsetzungsfeststellungsklage

Aus dem Leitsatz

1. NV: In einem vom Arbeitnehmer durchgeführten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers ist der Arbeitgeber notwendig beizuladen .

Leitsatz

  1. NV: In einem vom Arbeitnehmer durchgeführten Anfechtungsverfahren gegen die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers ist der Arbeitgeber notwendig beizuladen .
  2. NV: Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Anfechtungsklage als Fortsetzungsfeststellungsklage fortführt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. April 2015 3 K 2578/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 21. April 2015, Az: 3 K 2578/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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