BFH, Beschluss vom 02.09.2010 – VI B 42/10
Aus dem Leitsatz
NV: Das Vorbringen, bei ausländischen Profifußballspielern sei es branchenüblich, Behördengänge und Besorgungen durch Beratungsfirmen erledigen zu lassen, legt angesichts des Beschlusses des Großen Senats zur Frage der Abziehbarkeit und Aufteilbarkeit von gemischt veranlassten Aufwendungen eine grundsätzliche Bedeutung nicht ausreichend dar.
Leitsatz
NV: Das Vorbringen, bei ausländischen Profifußballspielern sei es branchenüblich, Behördengänge und Besorgungen durch Beratungsfirmen erledigen zu lassen, legt angesichts des Beschlusses des Großen Senats zur Frage der Abziehbarkeit und Aufteilbarkeit von gemischt veranlassten Aufwendungen eine grundsätzliche Bedeutung nicht ausreichend dar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 21. Januar 2010, Az: 5 K 2356/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 9 Abs. 1 S. 1 EStGWerbungskosten
- § 12 Nr. 1 S. 2 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
- § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStGNichtselbständige Arbeit
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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