6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 24.08.2011 – VI B 18/11

Einkünfteermittlung bei unterhaltsberechtigter Person im Rahmen des § 33a EStG - Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf Einspruchsentscheidung

Aus dem Leitsatz

NV: Unterstützt ein Steuerpflichtiger seine zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern sind für die Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG deren Einkünfte zusammenzurechnen und ihnen zu gleichen Teilen zuzurechnen .

Leitsatz

NV: Unterstützt ein Steuerpflichtiger seine zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern sind für die Anwendung des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG deren Einkünfte zusammenzurechnen und ihnen zu gleichen Teilen zuzurechnen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 28. Dezember 2010, Az: 3 K 1128/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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