6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.08.2010 – VI B 143/09

Zustimmung zur Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens nach Zuständigkeitswechsel - Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO - Rechtsschutz gegen behördeninterne Vorbereitungsmaßnahmen

Aus dem Leitsatz

NV: Die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes zur Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens durch das bisher zuständige Finanzamt nach § 26 Satz 2 AO ist kein Verwaltungsakt (hier Lohnsteuer-Außenprüfung) und damit nicht rechtsbehelfsfähig .

Leitsatz

NV: Die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes zur Fortsetzung eines Verwaltungsverfahrens durch das bisher zuständige Finanzamt nach § 26 Satz 2 AO ist kein Verwaltungsakt (hier Lohnsteuer-Außenprüfung) und damit nicht rechtsbehelfsfähig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 7. Oktober 2009, Az: 4 K 119/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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