6. SenatNV
BFH, Beschluss vom 18.01.2011 – VI B 136/10
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Verfahrensmangel
Aus dem Leitsatz
1. NV: Auf Antrag eines Beteiligten muss auch bei einer Klage mit geringem Streitwert mündlich verhandelt werden (§ 94a Satz 2 FGO) .
Leitsatz
- NV: Auf Antrag eines Beteiligten muss auch bei einer Klage mit geringem Streitwert mündlich verhandelt werden (§ 94a Satz 2 FGO) .
- NV: Wird in einem Schriftsatz eine Verlegung des anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung beantragt, kommt damit hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden soll .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 9. September 2010, Az: 12 K 3545/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Weitere Entscheidungen zu § 94a FGO
- BFH III B 92/15 vom 06.06.2016amtlichVerletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige Anordnung1. Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer…
- BFH VI B 147/10 vom 10.03.2011amtlichWirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der VerzichtserklärungEin vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das FG gleichwohl eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das FG darf danach…
- BFH IV B 61/21 vom 13.04.2022NVVerletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige MitteilungNV: Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer…
- BFH X B 145/15 vom 04.08.2016NVBerichtigung des FG-Urteils durch den BFH bei Aufhebung und Zurückverweisung - Verbrauch des Verzichts auf mündliche Verhandlung infolge Aufklärungsanordnung1. NV: Eine Berichtigung des FG-Urteils (hier: des Entscheidungsdatums) durch den BFH ist nur im Fall einer Bestätigung der Vorentscheidung zwingend…
- BFH VI B 15/15 vom 14.04.2015NVWirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung einer (erneuten) Verzichtserklärung1. NV: Ein vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das FG gleichwohl eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das FG darf…
- BFH II B 145/10 vom 23.08.2011NVWirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht mehr klärungsbedürftig; Verfahren nach § 94a FGO1. NV: Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die "wirtschaftliche Einheit" i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff ist, der sich nach…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat