6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.05.2012 – VI B 111/11

Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Aufwendungen eines alleinstehenden Elternteil für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn sie in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge erwachen. Derartige Aufwendungen sind als Kosten der Lebensführung durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten.

Leitsatz

  1. NV: Aufwendungen eines alleinstehenden Elternteil für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn sie in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge erwachen. Derartige Aufwendungen sind als Kosten der Lebensführung durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten.
  2. NV: Ein Gleichklang von Steuer- und Sozialhilferecht ist im Hinblick auf (Fahrt) Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts nicht geboten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 12. September 2011, Az: 5 K 2011/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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