6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.11.2010 – VI B 101/10

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Aufwendungen für eine Heilbehandlung werden als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, wenn sie nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt sind .

Leitsatz

  1. NV: Aufwendungen für eine Heilbehandlung werden als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, wenn sie nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt sind .
  2. NV: Aufwendungen, die nicht auf einer medizinisch indizierten Behandlung beruhen, zählen nicht zu den Krankheitskosten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 16. Juni 2010, Az: 10 K 1655/09 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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