5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.07.2012 – V S 8/12 (PKH)

Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit - Kein Vertretungszwang

Aus dem Leitsatz

NV: Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt. Da es zumutbar ist, dass sich der Antragsteller über dieses formale Erfordernis ggf. auch beim Prozessgericht erkundigt, kann er sich nicht auf Unkenntnis…

Leitsatz

NV: Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt. Da es zumutbar ist, dass sich der Antragsteller über dieses formale Erfordernis ggf. auch beim Prozessgericht erkundigt, kann er sich nicht auf Unkenntnis berufen. Die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 62 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat