5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 05.09.2012 – V S 6/12 (PKH)

Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Frage nach dem Rangverhältnis zwischen einem Abzweigungsanspruch von Kindern nach § 74 Abs. 1 EStG und einem Erstattungsanspruch von Sozialhilfeträgern begründet keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, wenn die einen Abzweigungsanspruch begründeten Tatsachen erstmals im Klageverfahren vorgebracht werden.

Leitsatz

  1. NV: Die Frage nach dem Rangverhältnis zwischen einem Abzweigungsanspruch von Kindern nach § 74 Abs. 1 EStG und einem Erstattungsanspruch von Sozialhilfeträgern begründet keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, wenn die einen Abzweigungsanspruch begründeten Tatsachen erstmals im Klageverfahren vorgebracht werden.
  2. NV: Divergenz liegt nicht vor, wenn sich die Abweichung des angefochtenen Urteils von der behaupteten Divergenzentscheidung darauf beschränkt, wie eine Geltendmachung durch detaillierte Angaben im Einzelfall zu erfolgen hat und ob detaillierte Angaben tatsächlich vorliegen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 115 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat