5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.10.2014 – V S 28/14 (PKH)

Prozesskostenhilfe für juristische Personen - Vereinfachte Darlegung der Bewilligungsvoraussetzungen

Aus dem Leitsatz

NV: Eine juristische Person hat ihrem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Die Bewilligungsvoraussetzungen kann sie individuell in vereinfachter Form darlegen, ohne das amtliche Formular i.S. der PKHFV verwenden zu müssen .

Leitsatz

NV: Eine juristische Person hat ihrem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Die Bewilligungsvoraussetzungen kann sie individuell in vereinfachter Form darlegen, ohne das amtliche Formular i.S. der PKHFV verwenden zu müssen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 114 S. 1 ZPO
  • § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO
  • § 117 Abs. 3 ZPO
  • § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO
  • § 118 Abs. 1 S. 5 ZPO
  • § 1 Abs. 2 PKHVV
  • § 1 Abs. 2 Nr. 2 GKG
  • § 3 Abs. 2 GKG

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