5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.11.2017 – V S 18/17 (PKH)

Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte Klageerhebung
ECLI: DE:BFH:2017:B.221117.VS18.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Entscheidet das FG über eine noch nicht erhobene Klage (Klageentwurf), liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor.

Leitsatz

  1. NV: Entscheidet das FG über eine noch nicht erhobene Klage (Klageentwurf), liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor.
  2. NV: Wird gleichzeitig mit einem PKH-Antrag ein die gesetzlichen Anforderungen an eine Klageschrift erfüllender Schriftsatz eingereicht, kann dieser eine unabhängig von dem PKH-Antrag erhobene Klage darstellen, es kann sich aber auch um eine unter der Bedingung der PKH-Gewährung erhobene und damit unzulässige Klage handeln oder um einen --der Begründung des PKH-Antrags dienenden-- Entwurf einer erst zukünftig zu erhebenden Klage.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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