5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.03.2011 – V S 14/10 (PKH)

Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von Feststellungen eines Strafurteils durch das FG - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Finanzgericht verletzt keine Beweisgrundsätze, wenn es Barzahlungsquittungen nicht als Beweis für erbrachte Leistungen anerkennt .

Leitsatz

NV: Ein Finanzgericht verletzt keine Beweisgrundsätze, wenn es Barzahlungsquittungen nicht als Beweis für erbrachte Leistungen anerkennt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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