5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, EuGH-Vorlage vom 31.05.2017 – V R 8/16

Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen
ECLI: DE:BFH:2017:VE.310517.VR8.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln --§ 33 Absatz 1 des Postgesetzes--) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997 (Post-Richtlinie)?
  2. Sollte die Frage 1. zu bejahen sein: Ist ein Unternehmer, der die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführt, ein "Anbieter von Universaldienstleistungen" im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997, der die Leistungen des postalischen Universaldienstes ganz oder teilweise erbringt, und sind diese Leistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem steuerfrei?

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

A. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Ist die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln § 33 Absatz 1 des Postgesetzes ) eine Post-Universaldienstleistung nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997 (Post-Richtlinie)?
  2. Sollte die Frage 1. zu bejahen sein: Ist ein Unternehmer, der die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften durchführt, ein "Anbieter von Universaldienstleistungen" im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997, der die Leistungen des postalischen Universaldienstes ganz oder teilweise erbringt, und sind diese Leistungen nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem steuerfrei? B. Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 9. Dezember 2015, Az: 2 K 1715/11, Urteil; nachgehend EuGH, 16. Oktober 2019, Az: C-4/18 und C-5/18, Urteil; nachgehend BFH, 6. Februar 2020, Az: V R 37/19 (V R 8/16), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 11b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006
  • Art. 3 Abs. 1 EGRL 67/97
  • Art. 3 Abs. 4 EGRL 67/97
  • Art. 8 EGRL 67/97
  • § 11 Abs. 1 PostG
  • § 11 Abs. 2 PostG
  • § 33 PostG
  • § 34 PostG
  • § 1 Abs. 1 PUDLV
  • § 1 Abs. 2 PUDLV
  • Art. 2 Nr. 13 EGRL 67/97

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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