5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17

Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
ECLI: DE:BFH:2019:U.050919.VR57.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Leitsatz

Die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.09.2017 - 3 K 3438/14 sowie die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 19.12.2014 aufgehoben und die Umsatzsteuer unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids 2007 vom 28.03.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2014 auf 792.310,59 € festgesetzt. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. September 2017, Az: 3 K 3438/14, Urteil

Zitierte Normen

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