5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 11.04.2013 – V R 51/10

Steuerfreie Leistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft - Verwaltung von Sondervermögen

Aus dem Leitsatz

Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 7. März 2013 C-275/11, GfBk) .

Leitsatz

Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 7. März 2013 C-275/11, GfBk) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 3. August 2010, Az: 2 K 472/2009, Urteil; vorgehend BFH, 5. Mai 2011, Az: V R 51/10, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 7. März 2013, Az: C-275/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 8 Buchst. h UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 EWGRL 388/77

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