BFH, Urteil vom 24.01.2013 – V R 34/11
Aus dem Leitsatz
Die Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen aus Restaurants und Großküchen stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt .
Leitsatz
Die Abholung und Entsorgung von Speiseabfällen aus Restaurants und Großküchen stellt keine landwirtschaftliche Dienstleistung dar, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 19. Oktober 2011, Az: 5 K 4749/09 U, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 24 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Art. 25 EWGRL 388/77
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 12 Abs. 1 GG
- Art. 14 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
- § 162 Abs. 2 S. 1 AOSchätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 163 AOAbweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
- § 176 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AOVertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- § 204 AOVoraussetzung der verbindlichen Zusage
- § 51a BewG
- Art. 295 EGRL 112/2006
- § 10 Abs. 2 S. 2 UStGBemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Was ist ein echter Zuschuss, und wann liegt stattdessen Entgelt von dritter Seite vor?
- Echter Zuschuss: Zahlung ohne Gegenleistung zur Förderung des Empfängers aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen; nicht steuerbar (Abschn. 10.2 Abs. 7 UStAE).
- Unechter Zuschuss als Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber (Abschn. 10.2 Abs. 2 UStAE).
- Entgelt von dritter Seite: Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung an einen Abnehmer mit preisauffüllendem Charakter (§ 10 Abs. 1 S. 2 UStG; Abschn. 10.2 Abs. 5 UStAE).
- Fundstelle: Abschn. 10.2 UStAE.
Typische Nachfrage: Wie wirkt sich ein Entgelt von dritter Seite auf die Bemessungsgrundlage aus? - 2Wissensfrage · eigene Seite
Entgelt von dritter Seite – Norm?
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