BFH, Urteil vom 19.12.2024 – V R 18/22
Aus dem Leitsatz
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger…
Leitsatz
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen kann, fehlt es hieran.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.08.2022 - 7 K 7201/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 24. August 2022, Az: 7 K 7201/19, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 EGRL 112/2006
- Art. 300 Nr. 3 EGRL 112/2006
Weitere Entscheidungen zu § 24 UStG
- BFH V R 15/23 vom 29.08.2024amtlichUmfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer PutenmastVerpflichtet sich ein § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) anwendender Tierzuchtbetrieb gegen Entgelt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende…
- BFH XI R 37/22 vom 13.09.2023amtlichUmsatzsteuer: Grenzen der Pauschalbesteuerung für Landwirte; Besteuerung bei Sport-, Renn- und TurnierpferdenDie Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG findet auf den Verkauf von Sport-, Renn- und Turnierpferden keine Anwendung.
- BFH XI R 27/21 vom 23.08.2023amtlichKeine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches LieferrechtDer Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht (durch Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrags über die Lieferung von Lebensmitteln)…
- BFH V R 3/21 vom 17.08.2023amtlichSteuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unter Berücksichtigung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE)1. Liegt eine Rechnung mit Steuerausweis vor, ist nicht zu entscheiden, ob die in der Rechnung ausgewiesene Steuer die gesetzlich entstandene Steuer…
- BFH XI R 14/22 vom 12.07.2023amtlichZum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung1. Bezieht eine GbR, deren landwirtschaftliche Tätigkeit bei Leistungsbezug der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)…
- BFH XI R 14/21 vom 22.03.2023amtlichDurchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche BetriebeDie Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche