BFH, Urteil vom 22.03.2023 – XI R 14/21
Aus dem Leitsatz
Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Leitsatz
Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 18.03.2021 - 14 K 2639/19 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 18. März 2021, Az: 14 K 2639/19, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 24 UStGDurchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Art. 295 EGRL 112/2006
- Art. 296 EGRL 112/2006
- Art. 297 EGRL 112/2006
- Art. 298 EGRL 112/2006
- Art. 299 EGRL 112/2006
- Art. 300 EGRL 112/2006
- Art. 301 EGRL 112/2006
- Art. 302 EGRL 112/2006
- Art. 303 EGRL 112/2006
- Art. 304 EGRL 112/2006
- Art. 305 EGRL 112/2006
- Art. 17 EGRL 112/2006
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