5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 02.03.2016 – V R 20/15

Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus

Aus dem Leitsatz

1. Universaldienstleistungen i.S. von § 4 Nr. 11b UStG verlangen eine Post-Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche .

Leitsatz

  1. Universaldienstleistungen i.S. von § 4 Nr. 11b UStG verlangen eine Post-Zustellung an sechs Arbeitstagen pro Woche .
  2. Stellt ein Unternehmer an fünf Arbeitstagen pro Woche Post zu, erbringt er keine Universaldienstleistungen und hat keinen Anspruch gegen das BZSt auf Erteilung einer für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung erforderlichen Bescheinigung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. März 2015 2 K 2529/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 11. März 2015, Az: 2 K 2529/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 33 FGOFinanzrechtsweg
  • § 17a Abs. 5 GVG
  • § 11 Abs. 2 PostG
  • § 2 Ziff 5 PUDLV
  • Art. 3 Abs. 3 EGRL 67/97
  • Art. 3 Abs. 4 EGRL 67/97
  • § 4 Nr. 11b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 132 Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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