5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 24.09.2014 – V R 19/11

Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines Krankenhauses

Aus dem Leitsatz

Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei (entgegen Abschn.…

Leitsatz

Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei (entgegen Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 12. Mai 2011, Az: 5 K 435/09 U, Urteil; vorgehend BFH, 15. Mai 2012, Az: V R 19/11, EuGH-Vorlage; vorgehend EuGH, 13. März 2014, Az: C-366/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 4 Nr. 16 Buchst. b UStGSteuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. a EWGRL 388/77
  • Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b EWGRL 388/77
  • § 67 AOKrankenhäuser
  • § 116 SGB 5

Prüfungsrelevanz

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