5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 10.12.2020 – V R 14/20

Gemeinnützigkeit und politische Betätigung
ECLI: DE:BFH:2020:B.101220.VR14.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO (Folgeentscheidung zum BFH-Urteil vom 10.01.2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301).

Leitsatz

Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO (Folgeentscheidung zum BFH-Urteil vom 10.01.2019 - V R 60/17, BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.02.2020 - 4 K 179/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 26. Februar 2020, Az: 4 K 179/16, Urteil; vorgehend BFH, 10. Januar 2019, Az: V R 60/17, Urteil; vorgehend Hessisches Finanzgericht, 10. November 2016, Az: 4 K 179/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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