5. SenatNV

BFH, Urteil vom 21.09.2016 – V R 13/16

Kindbezogene Berechnung des Differenzkindergeldes
ECLI: DE:BFH:2016:U.210916.VR13.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Das Differenzkindergeld ist kindbezogen zu berechnen (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 9/15, BFHE 253, 139).

Leitsatz

NV: Das Differenzkindergeld ist kindbezogen zu berechnen (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 9/15, BFHE 253, 139).

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. März 2016 1 K 903/13 und die Einspruchsentscheidung der Beklagten vom 27. März 2013 sowie der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Beklagten vom 26. April 2012 aufgehoben. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 10. März 2016, Az: 1 K 903/13, Urteil

Zitierte Normen

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