5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 31.07.2013 – V B 66/12

Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung der Klageschrift

Aus dem Leitsatz

1. NV: Im Beschwerdeverfahren über die Zulassung der Revision kann der BFH das Rubrum des FG-Urteils berichtigen.

Leitsatz

  1. NV: Im Beschwerdeverfahren über die Zulassung der Revision kann der BFH das Rubrum des FG-Urteils berichtigen.
  2. NV: Auch ein zu Unrecht im Rubrum des FG-Urteils genannter Beteiligter ist zur Einlegung der Beschwerde befugt.
  3. NV: Zur Auslegung der Klageschrift in Bezug auf die Person des Klägers.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. Juni 2011, Az: 11 K 11077/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 57 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat