5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 31.07.2013 – V B 66/12
Berichtigung des Rubrums im Beschwerdeverfahren, Beschwerdebefugnis, Auslegung der Klageschrift
Aus dem Leitsatz
1. NV: Im Beschwerdeverfahren über die Zulassung der Revision kann der BFH das Rubrum des FG-Urteils berichtigen.
Leitsatz
- NV: Im Beschwerdeverfahren über die Zulassung der Revision kann der BFH das Rubrum des FG-Urteils berichtigen.
- NV: Auch ein zu Unrecht im Rubrum des FG-Urteils genannter Beteiligter ist zur Einlegung der Beschwerde befugt.
- NV: Zur Auslegung der Klageschrift in Bezug auf die Person des Klägers.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. Juni 2011, Az: 11 K 11077/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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