5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.12.2011 – V B 57/11

Einbeziehung von Finanzamts-Beiakten nicht protokollierungspflichtig

Aus dem Leitsatz

NV: Die Einbeziehung von dem Finanzgericht vorliegenden Beiakten (hier von Ablichtungen aus der Kassenbuchführung) in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den protokollierungspflichtigen Vorgängen.

Leitsatz

NV: Die Einbeziehung von dem Finanzgericht vorliegenden Beiakten (hier von Ablichtungen aus der Kassenbuchführung) in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den protokollierungspflichtigen Vorgängen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. März 2011, Az: 1 K 3966/08 U, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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